Solange eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, sind Sie berechtigt, ein Dienstrad zu leasen. Sollten Sie genau nach kollektiv oder darunter verdienen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen.
Solange eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, sind Sie berechtigt, ein Dienstrad zu leasen. Sollten Sie genau nach kollektiv oder darunter verdienen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.